Nässe, Matsch und Dreck. Um diese ungeliebten Begleiter nicht in die Wohnung zu tragen, stellen viele Mieterinnen und Mieter ihre Schuhe vor der Wohnungstür ab. Doch ist das eigentlich erlaubt? talyo. Property Services, ein bundesweit tätiger Property Management, klärt auf, was in deutschen Mietshäusern gilt.
In einem Mehrfamilienhaus gehört das Treppenhaus grundsätzlich zum gemeinschaftlichen Bereich und unterliegt daher den Regeln der Hausordnung. Ob Schuhe vor der Tür stehen dürfen, hängt daher von der jeweiligen Hausordnung oder einer Vereinbarung mit dem Vermieter ab.
„In vielen Fällen werden ein oder zwei Paar ordentlich abgestellte Schuhe geduldet, solange sie niemanden behindern oder eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen“, erklärt Anja Nolte, Teamleader Property Management der talyo. Property Services GmbH.
„Anders sieht es aus, wenn mehrere Schuhe oder gar ganze Schuhregale den Fluchtweg versperren – dann kann der Vermieter oder die Hausverwaltung das Entfernen anordnen.“ Besonders streng sind die Vorschriften in Bezug auf Brandschutz. Offene Flure müssen als Rettungswege jederzeit frei zugänglich bleiben. „Wir empfehlen allen Mietenden, sich mit ihrer Hausordnung vertraut zu machen oder im Zweifel direkt bei der Hausverwaltung nachzufragen“, so Nolte.