2025 / Juni

talyo.-Tipps zur Grillsaison: Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

Mit den steigenden Temperaturen beginnt in Deutschland wieder die Grillsaison. Doch während das Grillen im eigenen Garten meist unproblematisch ist, stellt sich bei Mietwohnungen die Frage: Ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse uneingeschränkt erlaubt? talyo. Property Services gibt Tipps, worauf Mieter achten sollten.

Kein generelles Verbot, aber klare Regeln beachten

Grundsätzlich ist das Grillen auf Balkonen oder Terrassen nicht verboten. Allerdings können in Mietverträgen, Hausordnungen und kommunalen Vorschriften Einschränkungen enthalten sein. Wer sich unsicher ist, sollte einen Blick in die Mietunterlagen werfen oder direkt beim Vermieter nachfragen.

Damit das Grillvergnügen nicht zu Konflikten führt, ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn besonders wichtig. Ein raucharmer Elektrogrill ist eine gute Alternative zum klassischen Holzkohlegrill, da er weniger Qualm und Geruch verursacht. Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, sollten Mieter das Grillen auf die frühen Abendstunden beschränken. Auch die Windrichtung spielt eine entscheidende Rolle, damit sich Rauch nicht ungewollt in benachbarten Wohnungen ausbreitet.

Zu oft sollten man sich allerdings nicht an heimischen Grill stellen: Gerichtsurteile zur Grillhäufigkeit variieren. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg erlaubte 2007 bis zu 25 Grillabende pro Jahr (Az.: 3 C 14/07), das Landgericht Aachen sah 2002 nur zwei Grilltermine pro Monat vor (Az.: 6 S 2/02). In München sind laut Urteil von 2023 maximal vier Grillabende monatlich erlaubt, nicht jedoch an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen oder Wochenenden (Az.: 1 S 7620/22 WEG). Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied besonders streng und gestattete Grillen nur fünfmal jährlich (Az.: 2 Z BR 6/99). Generell gilt: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und übermäßige Rauchbelästigung vermeiden.

Sicherheitsvorschriften einhalten

Neben der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft ist die Sicherheit oberstes Gebot. Offenes Feuer oder Holzkohlegrills haben in geschlossenen Räumen nichts verloren, da sie ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Um Schäden am Balkonboden zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine feuerfeste Unterlage unter den Grill zu legen. Außerdem sollte stets genügend Abstand zu Markisen, Sonnenschirmen und anderen leicht entflammbaren Materialien gehalten werden, um das Risiko eines Brandes zu minimieren.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Wiederholte Verstöße oder erhebliche Belästigungen können eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Eine offene Kommunikation mit den Nachbarn sowie gegenseitige Rücksichtnahme sind der Schlüssel für ein entspanntes Grillvergnügen und für den anhaltenden Frieden im Haus.

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